Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfarrwitwenkasten

Pfarrwitwenkasten

, m.

Kasse zur Versorgung der Pfarrwitwen 
  • verordnung wegen des pfarr-wittwen-kastens 
    1636 BrschwLO. I 840
  • daß vielmahl die pfarrherr einer dioeces pflegen zum vortheil der wittben einen pfarr-wittben-kasten auffzurichten, indem sie durch freywillige zusammenlegung nach und nach capitalia anschaffen, und die zinsen davon den wittben geniessen lassen
    1709 Titius,GeistlR. 340
  • pfarr- und schul-witwen-kasten ... dieser pflegt von predigern oder schullehrern einer dioͤces durch entweder festgesetzte, oder steigende und fallende collekten, unterhalten zu werden, um ihre pfarr- und schulwitwen davon zu unterstützen
    1803 Philipp,WBSächsKR. 252