Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfattenschauen

Pfattenschauen

, n.

wie Pfattenschau 
  • wa einer dem andern ... die pfatten vnd zaͤun oͤffnete vnnd hinweg truͤge, daß dieselbige, es geschehe zu holtz ald feld, ... tags, ein pfund pfenning ... bezahlen sollen ... wann ainer mehr dann an einem ort, in solchem pfattenschawen straffbar erfunden, daß derselbig nicht mehr dann ein straff gegeben hat
    vor 1589 Heider,Lindau 803