Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfattschätzer

Pfattschätzer

, m.

amtlicher Begutachter einer Pfatte 
  • daß ein pfattzaun einem zimlichen mann vnter die achseln gehen, vnd jhn stehend tragen, auch so dick, daß keiner dardurch schlieffen moͤge, seyn; sodann allweg an den vier geschwornen pfattschaͤtzern stehen soll, ob sie friedbar seyen oder nicht
    1643 Heider,Lindau 277
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