Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfeiferdienst

Pfeiferdienst

, m.

Stelle, Amt eines Stadtpfeifers
  • daß der erledigte pfeiferdienst zu Naumburg... wiederum ... mit einer andern person bestellt und ersetzt werden soll
    1661 Naumburg/Werner,Kirchenmusik 278
unter Ausschluss der Schreibform(en):