Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfeifergericht

Pfeifergericht

, n.

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I alljährlich am ersten Sitzungstag des Frankfurter Schöffengerichts im September während der Herbstmesse unter Beteiligung von Pfeifern stattfindende Zeremonie, mit der die Zollfreiheit bestimmter Städte erneuert wird
Sachhinweis: Schomburg,SteuerLex. 280; HRG.1 III 1724-26
  • das pfeiffer-gericht ist ein sehr altes herkommen, und hat den nahmen daher, weil die drey stædte Nürnberg, Worms und Bamberg ... jæhrlichen in der herbst-messe den nechsten gerichts-tag vor Mariæ geburt, vor sitzendem gerichte von des h. reichs und stadt-gerichts schultheissen ... ihre zoll-freyheiten, so sie alhier zu Franckfurth haben, mit pfeiffern abholen müssen. gegen solche zollbefreyung geben obbemeldte drey stædte und jede besonders dem schultheissen einen weissen höltzernen becher, ein pfund pfeffer, einen alten weissen biberhut, zween weisse handschuh, und ein weis stæblein
    1648 Westphalen,Mon. IV Praef. 176
  • das pfeiffer-gericht i. e. judicium tubicinum
    1738 Hornschuch,Keßler. 17 Anm. 1
  • pfeiffer-gericht, in Franckfurt am Main, eine alte ordnung, da die stadt Nuͤrnberg, Worms und Bamberg auf der herbst-messe von des reichs-schultheissen ihre habende handlungs- und zoll-gerechtigkeit mit pfeiffen, notarien und zeugen abhohlen muͤssen. die beiden staͤdte geben dem schultheissen etwas gewisses. Nuͤrnberg erhaͤlt die pfeiffer
    1741 Frisch II 50c
  • [Buchtitel:] J.H.H. Fries, abhandlung vom sogenannten pfeifer-gericht, so in der kaiserl. freien reichs-stadt Frankfurt am Main ... gehalten zu werden pflegt (Frankfurt a.M. 1752).
  • das pfeiffer-gericht ist also das kaiserliche ober-zoll-gericht
    1758 Estor,RGel. II 882
  • pfeiffergericht. ist ein besonderes gericht zu Franckfurth am Mayn, allwo die staͤdte Nuͤrnberg, Worms und Bamberg dem reichsschultheissen als kayserlichen oberzolleinnehmer zur erkenntlichkeit der zollfreyheit, einen hoͤlzernen becher mit pfeffer, ein paar handschuhe, ein staͤbigen, und einen raͤderalbus liefern. es fuͤhret seine benennung von den pfeiffern, welche bey dieser gelegenheit mit schalmeyen, baß, und andern instrumenten auf dem Roͤmer musick machen
    1762 Wiesand 818
  • gleich andern materien, die ein gegenstand des polizeyrechts sind, haben die handelssachen groͤßtentheils ihren eigenen gerichtshof, ... pfeiffergericht 
    1785 Fischer,KamPolR. III 222
II Gerichtsbarkeit der fahrenden Spielleute
Sachhinweis: Schomburg,SteuerLex. 279
  • es ist ... jeder spilmann in den orten, da er wohnt, seines spils halber, nit dem orts gericht sondern unserm pfeifergericht zuerst, alsdann durch den zug unserm [Rappoltsteiner] hofgericht unterworfen
    1606 Barre,Pfeifer 14
  • von dem pfeiffergericht im Elsass ist das archiv zu Rappolsweyler zu consuliren, auch die frantzös. arrest davon zu sehen; solches ist durch gaentzliches absterben der h. v. Rappoltstein auf die h. pfaltzgr. v. Birckenfeld, als jetzmalige innhaber der herrsch. Rappolstein transponirt worden
    1697? Brinckmeier II 429
  • vom pfeiffer-gericht und dem davon abhangenden künigreich der spielleute daselbst [in Österreich], dem pfeiffer-könig etc.
    1742 DWB. VII 1654
  • [in einem Rechtsstreit] etlich pfeiffer lohns halber ... ein urtheil gegeben, wodurch sie vor das pfeiffer gericht verwießen worden
    18. Jh. RappoltsteinUB. IV 186
unter Ausschluss der Schreibform(en):