Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfeiferkönig
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pfeifen
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Pfeifer
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Pfeiferkönig
, m.
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Vorsitzender einer Bruderschaft von Spielleuten
vgl.
Spielgraf
- ich S. herre zu Rappoltzstein, tun kunt ... als ich L. den trummeter zu einem pfifferkunig gesetzt hab uber die varende lute in dasselb kunigrich vnd mir zugehörende, darvmb ein jegelich varend man in demselben circkel dem ... L. jerlich dienen vnd geben sol ... vngeverlich ein hun vnd ein sester habern1434 Schöpflin,AlsDipl. II 351Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [Recht,] einen pfiffer konig ùber alle varende lùte zwuͤsschen dem Hoͮwenstein vnd Hagenower vorst ze setzenn1461 RappoltsteinUB. IV 269
- demnach ... wir bestellter pfeiferkönig sammt dem geschworenen richter und bestellten weibel ... den ... wohlhergebrachten könig und spielleutstag der ... bruderschaft ... zu halten fürgenommen1602 Barre,Pfeifer 52
- vom pfeiffer-gericht und dem davon abhangenden künigreich der spielleute daselbst [in Österreich], dem pfeiffer-könig etc.1742 DWB. VII 1654