Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigland

Pfennigland

, n.

Grundstück, von dem Geldzins entrichtet werden muß
  • Hiernach werden Grundstücke, von welchem Geldzinse entrichtet werden, penninklant, von solchen unterschieden, die in Eigenwirtschaft gehalten werden 
    1481/1500 TrierArch. 4 (1900) 78