Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigmeister
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(Pfennigmark)
Pfennigmeister
, m.
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I
Schatzmeister, Zahlmeister in unterschiedlichen Rängen und Institutionen (vgl. die entsprechenden Kompositen), auch Reichpfennigmeister
vgl.
Hebemeister,
Kämmerer (III)
- H., eyn penningmester1400 InvNichtstaatlArchWestf. Beibd. II 80
- vnd beudt [de alde borgermeister] deme nygen pennigkmeister vnd syme gesellin der stat kasten, schalen vnd kleynnede vnd de slotele, ... vnd dat antwrdet de auldin phenigkmeister den nygen1434 Bauer,WaldeckWB. Anh. 307
- dem P.M., spiessmacher, hat die kgl. maj. uber die vordigen hundert guldin reinisch, so er bei dem pfennigmeister empfangen hat, uf sein arbeit ... noch zweihundert guldin ... zu geben verordent1498 JbKunsthistKaiserh. 3 (1885) p. 2
- G.B. rom. keys. mat. im heil. reich regiments pfennigmeister vnd verordneter einnehmer1526 HMeißenUB. III 344Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- J.v.H. raithsfreund und scheffen dieser statt F. als ein phenningmeister von des reichs wegen erwelt1534 QFrankfG. II 17Faksimile - in Google Books
- du soldest dyne togeordnete tax und anlage vor dussen neistverschenen mytfasten, wo des vorgemelten landtages verlait gewest, unser landschap penninckmester entricht hebben1537 Wigand,Denkw. 179Faksimile (ca. 149 KB)
- wöllen wir, daß jederzeyt ein redlich person zum pfennigmeister durch die stendt des reichs aufgenommen werde, der das gelt von den stenden des reychs empfahe und darvon zu bezalung der geordenten besoldung deß cammergerichts beysitzer und anderer cammergerichtspersonen außgebe1555 RKGO.(Laufs) I 40 § 1
- des cammergerichts pfennigmeysters eydt1555 RKGO.(Laufs) I 81
- zahl- oder pfenningmeister ... welche das erlegte huͤlffgeld jederzeit bey den bestimmten leg-staͤdten erheben, das kriegs-volck ordentlich mustern und bezahlen1557 RAbsch. III 144Faksimile (ca. 115 KB)
- oberster musterschreiber, so auch des pfenningmeisters gegenschreiber seyn soll1563 Moser,KreisAbsch. I 263Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- indien gebreck in den ambochtsbewaerders ofte den penninckmeester ... valt van de betalinge van eenige besteden ende opgenomen wercken1591 ZuidHollHoofdwRbr. 149
- haben wir einen pfennigmaister an unserm hof, der von gemeltem einnemmer general auff des schatzmaisters ordinantz ... seinen empfang thuen, und all unser hofaußgab handlen [soll]KrainLHdf. 1598 Bl. 59rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn nun der gerichtsgreve sich in das gericht setzet, setzet der stadt verordneter pfennigmeister sich ihme auch dero rechten hand1605 Wigand,Beitr. 169Faksimile - in Google Books
- dieweil wir aber hievor ein auffrichtige gute ordnung eines schatzmeisters, auch einnehmers, generals unnd pfennigmeisters am hof auffgericht haben1610 KärntLHdf. 117Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- inmassen auch jetzigen und kuͤnfftigen pfennigmeistern ... befolen wird, ernennten (crays-)secretarium und uͤbrige dises crayses bediente, ihrer habenden besoldung halber, jaͤhrlich ex cassa unfehlbarlich zu contentiren1671 Moser,StaatsR. 27 S. 452Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat man, an statt obiger 5 maͤnner, nur 3 in wenigen jahren hernach nur 2 und dann endlichen, neben dem crays-einnehmer, nur 1 unter dem praedicat eines pfenning-meisters beybehalten1707 Moser,StaatsR. 30 S. 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- pfennig-meister, heißt derjenige, so gemeine gelder einzunehmen und zu berechnen hat1741 Zedler 27 Sp. 1372Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hof-staat: oberster hofmeister ... pfenningmeister und zugleich controlor1761 Moser,Hofr. II 45Faksimile - in Google Books
- daß, wann sich ein williger stand findet, so seinen alten rest hieran zahlen will, solches von dem interressenten dem hoͤchstpreislichen cammer-gericht angezeiget, und um ein verordnung an den pfennig-meister, daß er die quittung daruͤber ausfertige, gebethen wird1763 Cramer,Neb. 37 S. 121
- der pfennigmeister verwaltet die zur unterhaltung des k[ammer] g[erichts] bestimmte reichssustentationscasse1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister1804 Gönner,StaatsR. 711Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da der pfenningmeister des westertheils auch mit den geschaͤften bei dem brandversicherungswesen beauftragt ist, so hat dieser auch die dahingehoͤrige mittelbare hebung als branddirector1823 StaatsbMag. II 203Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel