Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigmeisteramt

Pfennigmeisteramt

, n.

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Tätigkeit und Amtsstelle des Pfennigmeisters (I) 
  • daß er sich dergestalt des pfenningmeister amts wollte unterfahen, daß, im fall eine bestimmte summa geldes ausser dem vorrath zu gemeinen ausgaben genommen muͤste werden, sie solch geld bey ihren handen und verwahrung behalten
    1563 Moser,KreisAbsch. I 204
  • das vacirende pfennig-meister-amt 
    1673 RAbsch. IV 92
  • solle der reichsthaler species ihnen [cammergerichts-assessoren] alsdann auch nicht hoͤher als 90 kr. vom pfenningmeister-amt gezahlet werden
    1774 Moser,JustizVerf. II 433