Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigmeisteramt
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(pfenniglich)
Pfenniglohn
(Pfennigmanger)
(Pfennigmark)
Pfennigmeister
Pfennigmeisteramt
, n.
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Tätigkeit und Amtsstelle des Pfennigmeisters (I)
- daß er sich dergestalt des pfenningmeister amts wollte unterfahen, daß, im fall eine bestimmte summa geldes ausser dem vorrath zu gemeinen ausgaben genommen muͤste werden, sie solch geld bey ihren handen und verwahrung behalten1563 Moser,KreisAbsch. I 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das vacirende pfennig-meister-amt1673 RAbsch. IV 92Faksimile (ca. 85 KB)
- solle der reichsthaler species ihnen [cammergerichts-assessoren] alsdann auch nicht hoͤher als 90 kr. vom pfenningmeister-amt gezahlet werden1774 Moser,JustizVerf. II 433Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)