Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigmünzen

Pfennigmünzen

, n.

Prägen eines Pfennigs (I) 
  • damit aber solch uͤbermaͤssig betruͤglich pfenning und heller muͤntzen gaͤntzlich abgeschafft werden moͤge, setzen und wollen wir, daß das pfenning und heller muͤnzen ... eingestellt seyn soll
    1570 RAbsch. III 304