Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigturmszins

Pfennigturmszins

, m.

Zinsertrag aus der Pfennigturmkapitalie 
  • dasz sie [Herren vom Pfennigturm] keine pfennigthurns capitalien und zins bey straf der confiscation weder für sich noch die ihrige erkaufen ... sollen
    17. Jh. Eheberg,StraßbVG. 756