Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfennigwirtschaft

Pfennigwirtschaft

, f.

"Wirtschaft, die nach Detailpreisen schenkt?" SchwäbWB. I 1036
  • [zwei Gastherbergen wurden verpflichtet] der landstraß wegen gegen männiglich tag und nacht eine offen freie gastgebermahlzeit und pfennigwirtschaft und herberg mit gutem rüst und traktierung zu halten
    16. Jh. Roemer,Bietigheim 72
unter Ausschluss der Schreibform(en):