Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferchgeld

Pferchgeld

, n.

Gebühr für die wirtschaftliche Verbesserung eines Landstücks durch die Aufstellung eines Pferchs (I) 
  • waß also zum pferichgelt gefelt, daß würdt von den erkießten pferrichmeistern ohnnachleßlich eingezogen und gebürlich verrechnet
    1609 WürtLändlRQ. II 168
  • nicht jaͤhrlich pfoͤrch-geldt. ... dem N. so und so viel morgen ackers gepfoͤrcht, weil man dessen bey aigenem bau diß jahr wohl entrathen koͤnnen, von jedem morgen n. fl. oder kr. zu geben
    1714 Reyscher,Ges. XIII 982
  • wayd- und pfoͤrch-gelder 
    1741 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 522