Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdedieb
Artikel davor:
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Pferchordnung
Pferchpfleger
Pferd
Pferdamt
Pferdsauftrift
(Pferdebeuter)
Pferdebüchlein
(Pferdchensgeld)
(Pferdchensgulden)
Pferdedieb
, m.
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Person, die das Kapitalverbrechen eines Pferdediebstahls begeht
- peerd-dief. abactor1632 Kilian s.v.
- wir wollen auch demjenigen, welcher ... den pferde-dieb ... der obrigkeit nahmhafft machen ... wird, ... von jeden gestohlnen pferde 5. thlr. ... reichen lassen1708 BrschwLO. II 684Faksimile - in Google Books
- ohnerachtet ... an denen betroffenen pferde-dieben wuͤrcklich vollstreckten executionen1708 BrschwLO. II 685Faksimile - in Google Books
- pferde-diebe. derjenige, der in den hiesigen landen einige pferde ... zu entwenden sich geluͤsten lassen ... soll ... ohne einige gnade mit dem strange vom leben zum tode gerichtet werden1776 BrschwWolfenbPromt. II 506Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- die pferdedieberey soll in Mecklenburg ... wenn der pferdedieb der that gestaͤndig und uͤberwiesen ist, ... unabbittlich mit dem strange bestrafet werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 697
- kann er [wer ein pferd zum kauf anbietet] ... nicht nachweisen, wie er rechtmaͤßigerweise zum besitz des pferdes gelangt sey, so wird er als pferdedieb angesehen1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 443Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wenn er [deserteur] mit dem pferde desertirt, so wird er nach seiner arretirung noch außerdem als pferdedieb ... bestraft1810 GesAnhBernb. III 235Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vier Dithmarscher wurden als pferdediebe ... erhenkt1828 StaatsbMag. VIII 585Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel