Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdefröner
Artikel davor:
(Pferdchensgeld)
(Pferdchensgulden)
Pferdedieb
Pferdedieberei
Pferdedienst
Pferdeeinkäufer
Pferdeinung
(Pferdefiller)
Pferdefron
Pferdefrondienst
Pferdefröner
, m.
Person, die Pferdedienst leistet
- es sollen die pferde- und hand-froͤhner schuldig seyn, zu rechter zeit an die frohnen an- und darvon abzutreten1666 GothaLO. II 2 Tit. 15Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß er seinen pferd- und handfrönern ... zwene schfl. korn ... vor die fronkost zu geben schuldig sey1669 ZThür.2 29 (1931) 469
- anspänner oder pferdefröner2. Hälfte 17. Jh. ZThür.2 23 (1918) 102
- wie weit die pferde-froͤhner des tages zu fahren, und wie schwer sie auf ein pferd aufzuladen, anweisen zu lassen1748 AltenburgSamml. I 592Faksimile - in Google Books
- da die dienstpflichtigen aber zum theil große, zum theil kleine bauerguͤter zu benutzen haben: so richtet sich hiernach auch die verschiedene art der dienste, welche von ihnen entweder als spanndienste, oder als handdienste gefordert werden. hiernach unterscheidet man auch die bauern in pferdefroͤhner und handfroͤhner1799 RepRecht III 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)