Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdegut

Pferdegut

, n.

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wie Pferdnergut 
  • nicht alleine die pferdner so pferde-guͤter haben, sondern haͤußler, hintersaßen oder gaͤrtner sunt obstricti
    1679 Moller,CarpzovRep. 413
  • der pferdener H.S. ... ist verbunden, wegen seines pferdeguts, entweder auff 3 tage mit 4 pferden oder auf 6 tage mit zwey pferden zufahren, und die pflugdienste zu verrichten
    1680 SchrLeipzig 10 (1911) 73
  • als ... fuͤrbracht worden, daß so wohl hintersaͤsser als haͤußler ... ihnen pferde zulegten, ... andern leuten ums lohn arbeiteten, und dadurch denen anspannern und pferde-guͤthern ihren verdienst entzoͤgen, ob nicht solche leute ihren erb- und gerichts-herrn einige pferde-frohne zu leisten schuldig
    1684 AltenburgSamml. I 156
unter Ausschluss der Schreibform(en):