Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdegut
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Pferdedienst
Pferdeeinkäufer
Pferdeinung
(Pferdefiller)
Pferdefron
Pferdefrondienst
Pferdefröner
Pferdsfutter
Pferdfütterung
Pferdegeld
Pferdegut
, n.
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wie Pferdnergut
- nicht alleine die pferdner so pferde-guͤter haben, sondern haͤußler, hintersaßen oder gaͤrtner sunt obstricti1679 Moller,CarpzovRep. 413
- der pferdener H.S. ... ist verbunden, wegen seines pferdeguts, entweder auff 3 tage mit 4 pferden oder auf 6 tage mit zwey pferden zufahren, und die pflugdienste zu verrichten1680 SchrLeipzig 10 (1911) 73
- als ... fuͤrbracht worden, daß so wohl hintersaͤsser als haͤußler ... ihnen pferde zulegten, ... andern leuten ums lohn arbeiteten, und dadurch denen anspannern und pferde-guͤthern ihren verdienst entzoͤgen, ob nicht solche leute ihren erb- und gerichts-herrn einige pferde-frohne zu leisten schuldig1684 AltenburgSamml. I 156Faksimile - in Google Books