Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdehändler
Artikel davor:
(Pferdefiller)
Pferdefron
Pferdefrondienst
Pferdefröner
Pferdsfutter
Pferdfütterung
Pferdegeld
Pferdegut
Pferdehalten
Pferdehandel
Pferdehändler
, m.
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Person, die Pferdehandel betreibt
vgl.
Pferdekäufer,
Pferdeverkäufer
- die saͤmptliche eyngesessene pferdehaͤndler [klagen über illegale Pferdehändler]1651 CCMarch. V 2 Sp. 17Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß ... die pferde-haͤndeler nur die helffte des zolles ... entrichten ... sollen1687 CCMarch. IV 1 Sp. 115Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es wolle, bey vermeidung unserer schweren ungnade, iedweder fuͤr sich und die seinigen auff dergleichen frembde werber und pferde-haͤndler emsige obsicht ...haben1688 CCMagdeb. III 398
- dergleichen gottloses diebes-gesinde, welches offtmahls unter dem nahmen der pferde-haͤndler und roßtaͤuscher auf pferde-dieberey ausgehen1708 BrschwLO. II 683Faksimile - in Google Books
- die pferd-haͤndler pflegen insgemein die 4. haupt-maͤngel zu excipiren1721 KlugeBeamte IV 666Faksimile - in Google Books
- von denen tolerirten juden ... F.M., pferdehändler1744 Stern,PreußJuden III 2 S. 1167
- daß kuͤnftig aller pferde-handel zwischen christlichen oder juͤdischen pferde-haͤndlern auch andern verkaͤufern und zwischen unterthanen baͤuerlichen standes als kaͤufern, wenn solcher nicht gegen voͤllige baare zahlung zug um zug geschiehet, vor der ordentlichen gerichts-obrigkeit des kaͤufers geschlossen [werden soll]1780 NCCPruss. VI 1821Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- den pferde-, rindvieh-, mehl-, ... schmalz-haͤndlern wird kein patent gestattet, sondern sie sind nach der in den geeigneten abschnitten der accise-ordnung gegebenen vorschrift zu behandeln1815 WirtRealIndex I 22Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)