Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdekarren

Pferdekarren

, pl.

Pferdewagen als Transportmittel, auch als Mengenangabe
  • das er iede woch 2 pfertskahren [brantholz] ... angefangen zu hauen
    1674 SPantaleonUrb. 574
  • von den sachen, die zu euer hochwohlgeb. häuslichen notdurft gehören ... soll künftig nichts gefordert ... werden. bei der durchfuhr der pferdekarren oder auf wagen geladenen sachen bitten wir, dem leiter von euer hochwohlgeb. einen schriftlichen ausweis an uns mitzugeben
    1705 UnnaHeimatb. 83