Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdekarren
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, pl.
Pferdewagen als Transportmittel, auch als Mengenangabe
- das er iede woch 2 pfertskahren [brantholz] ... angefangen zu hauen1674 SPantaleonUrb. 574Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- von den sachen, die zu euer hochwohlgeb. häuslichen notdurft gehören ... soll künftig nichts gefordert ... werden. bei der durchfuhr der pferdekarren oder auf wagen geladenen sachen bitten wir, dem leiter von euer hochwohlgeb. einen schriftlichen ausweis an uns mitzugeben1705 UnnaHeimatb. 83