Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdmiete

Pferdmiete

, f.

wie Pferdeheuer (I) 
  • indem ... dem medico die ... zehrung und pferdemiet von dem seinigen zu tragen ... nicht zugemutet werden kan
    1667 Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 678
  • daß ... denenjenigen personen, welche bey ... taxationen nothwendig zu gegen seyn muͤssen, nichts mehr, als der baare verlag, an kost und pferde-miethe passiret ... werden solle
    1749 AltenburgSamml. I 600
  • den staupenschlag oder andere leibes-strafe zur execution stellen zu lassen, dem amtmann inclusive der pferde-miethe ... i [rthlr.]
    1751 NCCPruss. I 227
  • sollte er [hebammen-meister] ... uͤber land reisen muͤssen, so wird vorsehung geschehen, daß ihme die allenfalsige auslage wegen der pferd-miethe und nothduͤrftigen zehrung billigmaͤsig verguͤtet werde
    1759 SammlBadDurlach I 505
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