Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdschar

Pferdschar

, f.

wie Pferddienst 
  • fragt man, was ein gantz gerogt gut ... schuldig sey an pferdtscharen vnd habern? antw., ein gantz gerogt gut acht pferdt vnd vier malter weisshabern
    1509 Hunsrück/GrW. II 179
unter Ausschluss der Schreibform(en):