Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferdtauschen

Pferdtauschen

, n.

Tauschhandel mit Pferden
  • daß dieselbe [juden] ... auf sonn und feiertägen keinen handel mit vieh und pferd tauschen ... gestatten
    1680 Schaab,GJudMainz 254
  • was in dieser verordnung vom pferdekaufen und verkaufen bestimmt worden, gilt ... auch von pferdetauschen und vertauschen, uͤberhaupt von allen arten von veraͤußerungen und erwerbungen eines pferdes
    1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 452