Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfetterngeschenk

Pfetterngeschenk

, n.

Gabe des Pfetters (I) an den Täufling
vgl. Gotengeld
  • daß ... zu einem jeglichen kindtauffe ... zum höchsten ein reichstalern pettern-geschenk ... gegeben werden soll
    1680 FriedbergGBl. 15 (1940) 116 Anm. 5