Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfetzer
Artikel davor:
Pferdeverkäufer
Pferdsweide
Pferdeziese
Pferdezoll
Pferdzollner
(Pfettegift)
Pfetter
Pfetterich
Pfetterngeschenk
pfetzen
Pfetzer
, m.
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I
Abdecker
vgl.
Fetzer (I)
- ohren abschneiden, zeichen brennen und andere sonst dem scharfrichter zukommenden verrichtungen können auf dem lande durch die pfätzer oder wasenmeister geschehenum 1540 SchweizId. V 1207Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- deß nachrichters hushäblichen sitz ... habend sy ... zů Arouw, so vormals der pfaͤtzer doselbst beseßen, geordnet1574 AarauStR. 272Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [weil das Land] mit pfätzeren oder waasenmeystern (wie man sy nambset) treffenlich übersetzt [ist]1609 BernStR. VII 1 S. 527Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dergleichen ding [Folter und Körperstrafen] auff dem land betreffend, mag solches wohl durch die pfätzer und wasenmeister ohne des nachrichters eintrag geschehen1666 BernStR. VII 1 S. 528Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"