Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfingstgeld
Artikel davor:
Pfingstabend
Pfingstbede
Pfingstdienstag
Pfingsten
(Pfingsterachte)
(Pfingstermorgen)
(Pfingsterzeit)
Pfingstete
Pfingstfeiertag
Pfingstfronfaste
Pfingstgeld
, n.
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auch Pfingsten-
I
Entlohnung oder Geldreichnis zu Pfingsten (I)
- daz ein iglicher thumprobst vnserm schriber alle jare reichen ... sol ... pfingstgelt1397 MWirzib. VIII 478Faksimile - in Google Books
- ist m.gn.h. der commenthur zu M. der gemein alhie alle jar den fasnachtsbraden und pfingstgeld 10 ß samt der zugehör zue geben schuldig1530 Odenwald/GrW. VI 2Faksimile (ca. 274 KB)
- 12 ß den hirtten semptlich zu pfingstgelde1600 PrignitzVis. 157
- beziehet pfarrherr jährlich den sogenannten streueteil und das pfingstengeld, wenn es ausgeteilet wird; doch solches als eine freie gabe1781 GasterLsch. 377Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Abgabe an die Obrigkeit zu Pfingsten (I)
- wir von P. seien geponden zu thun jarlich drei dinst ... usz unsern gütern, ... den ersten dienst. ... sollen wir jarlich uf pfingsten geben 6 ℔ ₰ minder 3 ₰ landswerung, und das gelt haist das pfingstgelt1459 Allgäu/GrW. VI 297Faksimile (ca. 268 KB)
- die ... hodesleute muͤssen jaͤhrlich an pfingstgeldern geben 19 markvor 1797 Steinen,WestfGesch. I2 1751
III
zu Pfingsten (I) gezahlte Gebühr für Weide- oder Waldnutzung auf fremder Gemarkung
vgl.
Pfingstete,
Pfingstrecht
- [Gebühr für eine Holzberechtigung: 5 Malter Hafer und 24 Schilling] pinst-geld1454 Pfalz/ErlAtlRhProv. VI 225
- die ... gegen ein geringes jaͤhrliches pfingst-geld verwilligte sammt-hude und trifft in die gantze feld-marck1772 Cramer,Neb. 120 S. 541Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"