Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfingstrecht

Pfingstrecht

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Leistung zu Pfingsten (I) für Weidenutzung auf fremder Gemarkung
  • darnach weist man einem gesessenen pastor einen eigenen hirten zu haben, das ist keine schäfferey, darvon soll er der nachbauren kinder ein pfingstrecht thun
    1461 Wetterau/GrW. III 418
  • me ist ... abgeredt, das den von S. vß dem cloister D. eyns jglichen jars zu pyngxsten ... jr pingxstrecht ... gegeben sall werden
    1495 Arnoldi,Beitr. 77
  • warum das kloster jährlich das pfingstrecht für den auf der W. mitgenießenden viehtrieb zahlen müsse
    1740 FriedbergGBl. 7 (1925) 94