Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfingstrecht
Artikel davor:
Pfingstlandding
Pfingstlandsal
Pfingstlandsalgericht
(Pfingstlohn)
Pfingstmahl
Pfingstmarkt
Pfingstmeister
Pfingstmontag
Pfingstquartal
Pfingstquartalgeld
Pfingstrecht
, n.
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Leistung zu Pfingsten (I) für Weidenutzung auf fremder Gemarkung
vgl.
Pfingstete,
Pfingstgeld (III)
- darnach weist man einem gesessenen pastor einen eigenen hirten zu haben, das ist keine schäfferey, darvon soll er der nachbauren kinder ein pfingstrecht thun1461 Wetterau/GrW. III 418Faksimile (ca. 305 KB)
- me ist ... abgeredt, das den von S. vß dem cloister D. eyns jglichen jars zu pyngxsten ... jr pingxstrecht ... gegeben sall werden1495 Arnoldi,Beitr. 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- warum das kloster jährlich das pfingstrecht für den auf der W. mitgenießenden viehtrieb zahlen müsse1740 FriedbergGBl. 7 (1925) 94