Pflegzaun, Pflagzaun, m.
Pflegzaun, Pflagzaun, m.
Schutzzaun, insb. gegen Wild
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die ausländigen ... die an die pfleg zäun [Äcker] stoßen haben, die sollen macht haben, in solchem horst holtz zu hauwen, solches ihr gut, so an die pflegzäun stosset, zu behöhen1615 PfälzWB. I 859
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welcher seinen pflagzahun nicht aufrichtig hat ... der soll vor 5 fl. gestraft werden1717 PfälzW. I 4