Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflanzordnung

Pflanzordnung

, f.

obrigkeitliche Regelung der Anpflanzung von Bäumen
  • zue erhaltung dieser pflantz ordnung, so soll alle jars auff sanct Egidii tag ein geschworner montag in einem jeden gericht [gehalten werden], da alle ... erscheinen vnd jeder bey seinen ayden ... antzaige thun sollen, ob er seine antzal beume gesetzt ... hab
    1562 CCNass. I 1 Sp. 190
  • darmit auch ob vnserer pflantz vnd peltzordnung desto steiffer gehalten, so sollen gedachte feldbeschawer auch als peltzmeister krafft jhrer pflichte ... alle, auch eines jeden vnterthanen insonderheit gesetzte peltzen oder junge baͤum besichtigen, vnd bey jhren geleisten pflichten die beampten vnnd obrigkeit berichten, ... damit die vngehorsamen zu gebuͤhrlicher straff ... gezogen werden moͤchten
    1599 OPfalzLO. 238
  • wer nun ... vnser pflantzordnung nicht nachleben wird ... dieselbigen sollen ... vmb i fl. verbuͤßen
    1629 HessSamml. II 40