Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflastergeld
Artikel davor:
Pfisterungeld
Pfisterungelter
Pfisterzunft
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1Pflage
Pflanzland
Pflanzordnung
Pflanzsteig
Pflaster
Pflasterer
Pflastergeld
, n.
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Abgabe für das Benutzen einer gepflasterten Straße zur Finanzierung der Instandhaltungsarbeiten am Straßenbelag
bdv.:
Pflastermaut
vgl.
Pflasterzoll
- sonder, als wir bericht werden, solch pflastergelt ieder zeit von e[uer] ... rat baumeister bezalt worden, aus ursachen, [daß] unsere heuser uf der brucken ... gelegen1572 WürzbDiözGBl. 20 (1958) 174
- weg-, brücken- und pflastergeldMitte 17. Jh. ZDKulturg. 3 (1858) 110
- wie denn auch zu befoͤrderung der bier-nahrung dergleichen abfuhren mit pflaster-geld, bruͤcken-zoll und andern neuerlichen auflagen billig zu verschonen1684 AltenburgSamml. I 146Faksimile - in Google Books
- ohne anforderung einigen zolls, mauths, aufschlags-, brücken-, weg- und pflastergelds1732 Schnee,Hoffinanz V 183
- pflaster geld non amplius per dominos nobiles solvendum, verum onus solutionis quarteriorum dominorum officialium stabbalium ex cassa pflastergeld salvi debere, determinatum est1745 MHungJurHist. V 2 S. 491
- so sollen die bishero bei denenselben eingefuͤhrte und hergebrachte pflaster-gelder zwar fernerweit bisheriger observanz und herkommen gemaͤß von denen durchgehenden fuhren entrichtet ... werden1747 SammlBadDurlach III 95Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie denn in manchen staͤdten ... pflastergeld entrichtet werden muß1758 v.Justi,Staatsw. II 146Faksimile (ca. 88 KB)
- nach vorschrift ... die von adel und städte, auch amts-unterthanen ... die straßen zu bessern verbunden und zu solchem behuf zum theil einiges pflaster-, gleite-, wege-geld ... zu erheben berechtiget sind1763 Schlechte,StRefSachsen 472
- der transito zoll welcher ... anher gehoͤret, wie auch die ... weg- pflaster ... ueberfuhr-gelder giebt man theils wegen sicherheit der passage ... theils wegen der auf die strassen- ... bau erlaufender reparation1770 Kreittmayr,StaatsR. 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [einige Städte] laßen sich fuͤr die unterhaltung der oͤffentlichen reinigkeit und bequemlichkeit das pflaster- oehl- und bruͤckengeld ... bezahlen1785 Fischer,KamPolR. I 626Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß von allen in dienstgeschaeͤften fahrenden offizieren ... das chaussee-geld entrichtet ... werden muß ... auch in hinsicht aller civil-beamten ... gleiche verpflichtung ... in hinsicht der staͤdtischen pflaster- und bruͤckengelder eintritt1815 AmtsBlWestf. 1 (1816) 67Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- mittelst ober-praͤsidial-verfuͤgung ... ist die ... vorschrift ... auch auf staͤdtische bruͤcken und pflaster-gelder ausgedehnt1815/26 Scotti,Cleve IV 2838
- daß ihnen die befugniß ertheilt wuͤrde, von den durchpassirenden reisenden und lastwagen ein angemessenes pflastergeld, als beytrag zu den unterhaltungskosten zu erheben1821 StaatsbMag. I 315Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel