Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegereiverweser

Pflegereiverweser

, m.

interimistischer (?) Vorsteher einer Pflege (V) 
  • und weilen also die pfleg nur 2 teil zu zahlen angewießen worden, müßte pflegereyverweßern L. befehl gegeben werden, anstatt angewießener 10 fl geld, 7 ohm wein ... die völlige summ zu bezahlen
    1595 KirchheimW. 175