Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfleglohn

Pfleglohn

, m.

Entgelt für Krankenpflege, das Vorrang vor anderen Forderungen besitzt
  • begraͤbde vnd pfleglon soll vor allen dingen außgericht werden
    1567 Reyscher,Ges. IV 284
unter Ausschluss der Schreibform(en):