Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegrechnung
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Pflegnis
Pflegnutzung
Pflegordnung
Pflegperson
Pflegrechnung
, f.
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Abrechnung eines Pflegers (I u. II 4) über die Verwaltung des Pflegguts
vgl.
Pflegerrechnung,
Pflegreitung
- er director solle auch bey denn relationen der gaisstlichenn vnnd closterverwaltungen, auch derselbenn pfleg rechnungen, enntgegen sein1569 Reyscher,Ges. XII 397Faksimile - in Google Books
- soll er stattschreyber, auch die pfleg-rechnungen jedes jars ... vmb gebuͤrende belohnung stellen1599 Reyscher,Stat. 467Faksimile (ca. 186 KB)
- befehlen wir ... daß gewißlich die waisen- oder pflegrechnung von jedem pfleger und vormünder ... alle jahr vor gericht fürgelegt ... werde1621 Württemberg/QNPrivatR. II 1 S. 461
- die gotteshaus- spithaͤl- armenhaͤuser vormundts- vnd andere pfleg- auch gemeindts rechnungen1644 Schneidt,Thes. II 1903
- abhoͤr, iustificirung der pfleg rechnungen1650 NördlingenStat. 233Faksimile (ca. 173 KB)
- daß die pflegrechnungen durch den pfleg schreiber ... gestellet und nachmahls mit ... beywesens der aͤltisten pfleglinge vor den herrn obern pflegern ... abgehoͤret werden sollen1650 NördlingenStat. 236Faksimile (ca. 178 KB)
- die pfläg rechnungen insgemein können etlich tag vor dero ablag zu der hrn: zwölferen communication aufs raht-haus gelegt werden1728 BruggStR. 274Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- schmalz wird alhier keines gedient, wohl aber haben die unterthanen insgesamt der herrschaft inhalt pflegsrechnung 2500 ℔ kaufschmalz zu stellen1749 Wimbersky 82
- solle ... wenn das pflegschaftliche vermoͤgen betraͤchtlich ... alle jahr, woferne aber das vermoͤgen nur gering waͤre, laͤngstens alle 2 bis 3 jahre die pflegrechnung gestellt ... werden1783 Württemberg/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 231Faksimile (ca. 285 KB)
- so soll ... kein pfleger seine pflegtochter selbst heyrathen oder seinen sohn oder tochter eines seiner pflegkinder heyrathen lassen, ehe seine pflegrechnung gestellt, und oberamtlich abgehoͤrt ist1815 WirtRealIndex II 298Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- ein stadtschreiber ist straffaͤllig, ... wenn er die pfleg-rechnung innerhalb dem bestimmten zeitraum zu stellen unterlaͤßt1816 WirtRealIndex IV 127Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- die grundlagen der pflegschaftsbuͤcher sind die inventuren, theilungen und pflegrechnungen, so wie die erb- und ehe-vertraͤge1830 Reyscher,Ges. IX 852Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)