Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflegsanbefohlene

Pflegsanbefohlene

, m., auch f.?

wie Pflegbefohlene 
  • es soll ... eine wittwe und ein jeder ohne unterschied, dem oder der also die vormundschaft ... zu verrichten oblieget, ... alle jahre die vormundschafts-rechnung durch des pflegsanbefohlenen schößer ... abhören laßen
    1668 Reuß/Schulze,Hausg. II 274
  • dahero werdn ausgeschlossen ... kinder, an deren statt die transaction in des vormunds nahmen eingerichtet wird. z. e. T., als vormund im nahmen seines pfleg-anbefohlenen 
    1721 KlugeBeamte IV 1255
  • daß auch die eltern, vormuͤnder und haus-herren ihre kinder, muͤndlinge und pflegs-anbefohlene ... nicht nur zum gottesdienst ... anweisen
    1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 676