Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pflichten

I sich zu etwas verpflichten, sich jm. in den Dienst stellen
II etwas schulden
III (für jn.) bürgen
IV für etwas haften
V sich verbünden
VI jm. etwas (zB. Eigentum, Verantwortung) übertragen
VII etwas vorsehen, etwas vorschreiben
VIII ein Eigentum auf etwas pflichten etwas pfänden?
IX sich einkaufen
X etwas gefährden