Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichthocke

Pflichthocke

, f.

aufgesetzte Getreidegarben als Naturalabgabe
  • es werden ferner die zehend-leute ... erinnert, ... vor der verzehntung nichts, auch nicht die so genante möller, vöigt- oder pflicht-hocken, vom felde zu fahren
    1692 SammlVerordnHannov. I 456