Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichthuldigung

Pflichthuldigung

, f.

Akt der pflichtmäßigen Treueleistung
  • so offt sich enderung der kayserlichen person ... zutrüge, gebühret sich, dass umb die gewöhnliche belehnung ... und annehmung der pflicht- oder reichshuldigung angesucht werde
    1665 Seckendorff,Fürstenstaat 129