Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtleistung

Pflichtleistung

, f.

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I Eid, Eidesleistung
  • ist die pflicht-leistung dahin gemildert ... daß dem herrn obersten die pflicht von ihnen, geordenten, wo sie bey ihme ankommen ... zu nehmen zugeschriben werden solle
    1567 Moser,StaatsR. 29 S. 115
  • es solle kheiner ein lechen ... anfallen ... sondern sich destwegen bey dem ordenlichen lechensherrn ... zuvor anmelden und die belechung, lechenbrief und einantworttung gegen erbietung der schuldigen pflicht-laistung begeren
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 31 § 1
  • nicht befugt, vor der pflichtleistung landrevers zu fordern, könnte aber mit reservato geschehen
    1643 ProtBrandenbGehR. II 127
  • bestellung der ... schulmeister, deren confirmation und pflicht-leistung 
    1697 Struve,PfälzKHist. 755
  • daß er [Pfarrer bei der Ordinierung] ..., anstatt der pflichtleistung die handgelöbnis zu prästiren hätte
    1721 FrkBl. 7 (1955) 91
  • derselben [rechnungsbeamten] pflichtleistung 
    1783 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 213
  • die formen sowohl fuͤr eidliche als fuͤr handgeluͤbdliche versicherungen und pflichtleistungen sollen jedesmal mit genauer ruͤcksicht auf gemeinverstaͤndlichkeit gefaßt werden
    1803 SammlBadStBl. I 1104
II Erfüllung der 1Pflicht (VI) 
  • [Entfremdungsgrad in der Ehe:] daß sie ... die eheliche pflichtsleistung ... versagte
    1670 Abele,Unordn. III 61
unter Ausschluss der Schreibform(en):