Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pflichtmäßig

pflichtmäßig

, adj., adv.

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obligatorisch, pflichtgemäß
  • vermittelst eines ... pflicht-maͤßigen hand-geluͤbdes
    1690 HadelnPriv. 327
  • sollen 3. alle dergleichen petenten ... in ein besonder buch bey dem consistorio eingetragen, bey ersezung der pfarrdienste solches aufgeschlagen, auch ... ein meritirtes und capables subjectum darauf pflichtmaͤssig ... erkiest werden
    1693 Hartmann,WürtGes. III 143
  • das menschen-recht verspotten sie / ... verwerffen auch so gar, was die natur / uns selber lehret: / weil weder gott, noch sein gebott / von diser heyl vergessnen rott / pflichtmaͤssig wird geehret
    1698 L.v. Schnüffis, Mirantische Maul-Trummel ... (Konstanz 1698) 57
  • pflichtmaͤßiger bericht von dem secreto comitiali
    1713 Moser,Reichstage I 346
  • dieses ganze jurisdictionswerk gründlich zu untersuchen ..., sodann uns euer pflichtmäßiges gutachten zu eröffnen
    1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 500
  • eigenhändiges unterschriebenes pflichtmäßig und beglaubtes attestatum
    1726 Schaab,GJudMainz 307
  • nach pflichtmaͤßiger taxe zu verkaufen
    1743 HalberstProvR. 192
  • wegen alles abgebenden holtzes ist ... der jaͤhrliche pflicht-mäßige holz-bericht ... von allen forst-aemtern accurat einzuschikken
    1744 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 633
  • ob der vogt alles das, was er zum nutzen der vogtsanvertraueten [hat] thun sollen, pflicht-maͤßig erstattet habe
    1761 BernStR. VII 2 S. 841
  • die ... beamte ... haben ... auf die staͤndische obrigkeiten ... gute obsicht zu halten und deren connivenz ... den churf. regierungen pflichtmaͤßig anzuzeigen
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 105
  • [der zehendheber] ist befugt, nach seinem pflichtmaͤßigen gutbefinden solche, die er fuͤr recht und andern gleich zu sein erachtet, auszuwaͤhlen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 304
  • in den hauptstaͤdten haben die ... kanzley-officianten ... die pflichtmaͤßige schuldigkeit, bey allen in der naͤhe ausbrechenden feuersgefahren sich sowohl zur tag- als nachtszeit sogleich in die kanzleyen ... zu begeben
    1791 KurpfSamml. V 228
  • pflichtmaͤßig, d.i. dem staatszwecke und den grundgesetzen gemaͤß
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 315
  • getreue und pflichtmaͤßige amtsfuͤhrung
    1802 v.Berg,PolR. I 114
  • ein pflichtmaͤßiger bericht an die jurisdictionsstelle, vor die es unmittelbar gehoͤret
    1803 SammlBadStBl. I 1318
  • reicht die verlassenschaft zur bezahlung der schulden, anderer pflichtmaͤßigen auslagen und zur berichtigung aller vermaͤchtnisse nicht zu, so leiden die legatare einen verhaͤltnismaͤßigen abzug
    1811 ÖstABGB. § 692
  • um pflichtmäßigen schulbesuch und gutes betragen bei den kindern zu befördern
    1819 Göbell,RhWKO. II 180
unter Ausschluss der Schreibform(en):