Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtnehmung

Pflichtnehmung

, f.

förmliche Übernahme einer Verpflichtung, hier der unparteiischen Beurteilung von Kreisbeschwerden
  • nachdem sich beruͤhrte verordnete mit einer gewalt-schrifft und einverleibter erledigung ihrer pflichten von wegen dises handels zu versehen und abzufertigen gebuͤhrt, solcher gewalt und pflicht-erledigungs-schrifft hiemit wiederum auch verglichen, wie von wort zu wort hernach folget und zu nechst-bestimmten tag der pflichtnemung verfertiget werden solle
    1566 Moser,KreisAbsch. I 397