Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtschuldigkeit

Pflichtschuldigkeit

, f.

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unabdingbare Verpflichtung
  • fur eine pflichtschuldigkeitt, darzu ich per maiora ... verbunden worden
    1607 ActaBrandenb. III 298
  • anbey meiner allenthalben nach alleiniger pflicht-schuldigkeit sorgfaͤltigst ausgemessenen meinung ... versichert zu seyn
    1744 Moser,StaatsR. 46 S. 527
  • wie dann schultheiß, gerichtsmannere ... amtsknecht ihre pflichtschuldigkeit bey vermeidung obrigkeitlichen schärpfesten einsehens hierunter thun
    1766 WürtLändlRQ. I 255
unter Ausschluss der Schreibform(en):