Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflichtvergessene

Pflichtvergessene

, m.

Person, die eine pflichtgemäße Leistung nicht erbringt
  • wan ich ... in einiger auch der geringsten fauten betroten, alsdann ich respec. als ein pfleichtvergessener einem ehrbaren rait in gebeurender straf verfallen ... sein solle
    1674 DürenWQ. 299
  • derselbe, wegen seiner hierinn gefuͤhrten niedertraͤchtigen conduite ... andern dergleichen pflicht- und eydvergessenen aber zum warnenden exempel, ... zu dimittiren sey
    1754 HambGSamml. IX 627
unter Ausschluss der Schreibform(en):