Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflugfahre

Pflugfahre

, f.

mit einem Pflug (I) gezogene Furche
  • [wer] dem andern etwas abgepflügt, der soll für jede pflugfahre den ackerleuten einen halben thaler ... erlegen
    1624 Fidicin IV 371