Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflugholz

Pflugholz

, n.

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Holz für die Herstellung oder Ausbesserung eines Pflugs (I) 
  • [Neckarhausen und Oberboihingen ... müssen den gewohnlichen] pfluogschoren [weiter geben, dagegen werde ihnen das] pflugholz [wider Fleckenbuch und Herkommen aus den f. Wäldern nicht mehr gereicht]
    1618 WürtLTA.2 III 596
  • damit aber gleichwol unsern unterthanen die nothdurft an bau-, brenn-, rade-, pflug- und wagen-, auch andern nutz-holze nicht ermangeln moͤge, soll unser amtmann ... solches ... folgen lassen
    1623 StapelholmConst. 653
  • bedarff ein huober ein pfluog holz, oder ein pfluog rust. er soll es houwen, vnd soll es legen oben vf seinen wagen. birgt er es, er soll es bessern
    oJ. Alsatia 1854/55 S. 83