Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflugschar

Pflugschar

, n., auch m. u. f.?

bereits ahd. belegt (DWB. VII 1783)
Eisenteil am Pflug; rechtlich nur in historischen Darstellungen von Gottesurteilen
bdv.: Pflugblatt
Sachhinweis: HRG.1 III 1742f
  • eine dritte art der feuerprobe war die probe der glühenden pflugschaaren, oder des glühenden eisens ... judicium per ferum candens, judicium vomerum. bei derselben musste man entweder mit blosen füssen über das glühende eisen weggehen, oder es in die blosen hände nehmen
    1795 Majer,GOrdalien 48f.
  • der angeklagte mußte [bei der feuerprobe] ... uͤber ein gluͤhendes pflugschaar oder kohlen mit bloßen fuͤßen ... gehen
    1801 Rößig,Altertümer 330
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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