Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pflugsech

Pflugsech

, n.

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im Pfluggrendel senkrecht befestigtes Messer, das das Erdreich für die Pflugschar vorschneidet, hier bei der Bestimmung einer rechtlich relevanten Entfernung durch Werfen
  • so sie auf dem haus oder mauern stehen und nehmen ein pfluch-seche, soweit er dasselbig werfen kann um das haus herum und von demselben, soweit woll er sich auch dessen gelände und gewäld annehmen
    1600 MittPfalz 33 (1913) 155