Pflugsgewähr, f.
Pflugsgewähr, f.
zu
Gewähr (III)
Besitzrecht an Ackerland
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[Übschr.:] wan einer würd in die acht gethan ... H. spricht für sich und seine aidsbrüder zu recht und urtheilt ihme alle seine pflugsgewehr, die ein frommer man haben soll1547/1670 WürzbZ. I 2 S. 861 Faksimile