Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfortenschreiber
Artikel davor:
(Pfortenheuer)
Pfortenhut
Pfortenhüter
Pfortenlehen
Pfortmeister
Pfortenmeisterin
Pförtner
Pförtnerin
Pförtnersche
Pfortrecht
Pfortenschreiber
, m.
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I
Verwaltungsbeamter des Würzburger Domkapitels
- daz wir vnsern canonem an getreide wein vnd gelt ... uff daz jar gantze bezaͤlen suͤllen ... doch mit suͤlcher bescheidenheit daz wir yͤe fuͤr ein malder getreids ein gulden vnserm pforten schriber uͤff ditz jar sollen geben1398 MWirzib. VIII 509Faksimile - in Google Books
- J.F. vnd J.B., meiner gnedigen herrn zum thůme pfortenschreiber1449 StStephanWürzbUB. ErgH. 33
- hat ein yder pfortschreiber die jerliche zins der auffgerichten jartag vnd fest eingenommen, die jartag gehalten, vnd in seiner rechnung ... verrechnet1551 WürzbDiözGBl. 3 (1935) 16
II
obrigkeitlicher Bediensteter, der für einen ordnungsgemäßen Warentransport am Stadttor sorgt und die entsprechenden Gebühren einzieht
- instruction vor die pfortenschreibere ... solle allemal bei aus- und eingehenden gemahls die mühlknechte anhalten und sich die taxbriefger vorzeigen lassenum 1755 DürenWQ. 383Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- daß der pforten-schreiber die eingehende faͤsser ... zu bleyen, und daruͤber, daß es ausgegangen, schein fordern ... solle1765 Cramer,Neb. 53 S. 17Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
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Pfortenwacht
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