Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfortenschreiber

Pfortenschreiber

, m.

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I Verwaltungsbeamter des Würzburger Domkapitels
  • daz wir vnsern canonem an getreide wein vnd gelt ... uff daz jar gantze bezaͤlen suͤllen ... doch mit suͤlcher bescheidenheit daz wir yͤe fuͤr ein malder getreids ein gulden vnserm pforten schriber uͤff ditz jar sollen geben
    1398 MWirzib. VIII 509
  • J.F. vnd J.B., meiner gnedigen herrn zum thůme pfortenschreiber 
    1449 StStephanWürzbUB. ErgH. 33
  • hat ein yder pfortschreiber die jerliche zins der auffgerichten jartag vnd fest eingenommen, die jartag gehalten, vnd in seiner rechnung ... verrechnet
    1551 WürzbDiözGBl. 3 (1935) 16
II obrigkeitlicher Bediensteter, der für einen ordnungsgemäßen Warentransport am Stadttor sorgt und die entsprechenden Gebühren einzieht
  • instruction vor die pfortenschreibere ... solle allemal bei aus- und eingehenden gemahls die mühlknechte anhalten und sich die taxbriefger vorzeigen lassen
    um 1755 DürenWQ. 383
  • daß der pforten-schreiber die eingehende faͤsser ... zu bleyen, und daruͤber, daß es ausgegangen, schein fordern ... solle
    1765 Cramer,Neb. 53 S. 17
unter Ausschluss der Schreibform(en):