Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfortenzoll

Pfortenzoll

, m.

wie Pfortenzehnt (I), metonymisch auch das Recht auf Einnahme
  • soll die bauerschafft und gemeine auch sonst, sowohl fuͤr den kirchenzehenden als andere aufflagen, den pforten-zoll ... zu erlegen ... schuldig seyn
    1675 SammlLivlLR. II 679
  • bekennten die buͤrgerschafft und rath der statt Coͤlln de an. 1415, daß sie die muͤhlen ... ingleichen den gruyß, vetwage, bier- rhein- vieh- und pforten-zoll ... inne haͤtten
    1749 Moser,StaatsR. 39 S. 460