Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründanlegung

Pfründanlegung

, f.

Termin der Festsetzung des Hütelohns
  • wann einer schwein oder mehr hin ein kaufft ... vor der genandten pfründtanlegung oder rechnung der soll damit dieselbige pfründt ... zu bezahlen schuldig seyn
    1652 Gebhardt,Fürth 104