Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pfründeinkommen
Artikel davor:
Pfründammann
Pfründanlegung
Pfründbesatzung
Pfründbrief
Pfründebrot
Pfründbuch
Pfründenbüchlein
Pfründbüchse
Pfründendieberei
Pfründe
Pfründeinkommen
, n.
Einkommen, Unterhalt aus einer Pfründe (II)
- praebenden und pfründeeinkommen1630 BlWürtKG. 62 (1962) 121
- wie sich ein prediger zu verhalten habe, so er sich in eint- oder anderen stuck seines pfrund-einkommens verkürzt glaubt1748 BernStR. VI 1 S. 632Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- inventarium uͤber das pfruͤnd-einkommen1806 Roman,BadKirchR. 372Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)