Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pfründen
Artikel davor:
Pfründbesatzung
Pfründbrief
Pfründebrot
Pfründbuch
Pfründenbüchlein
Pfründbüchse
Pfründendieberei
Pfründe
Pfründeinkommen
Pfründeinnahme
pfründen
, v.I jn., sich in die Versorgung in einem Kloster oder Spital einkaufen
II mit einer Pfründe (II) ausstatten
III Hirtenlohn zahlen
IV an der obrigkeitlich verordneten Weidung teilnehmen